Satzung

Satzung der Fischerreigemeinschaft Thunersee


1. Aufnahme neuer Mitglieder nur mit 1 Jahr Probezeit, Teilnahme an mindestens 2 Arbeitseinsätzen.


2. Gemeinsam mit Gastanglern Einsatz von 4 Ruten insgesamt, Fangmenge: 5 Fische (Edelfische).


3. Das Gastangeln nicht zu sehr ausdehnen. Jedes Mitglied darf pro Jahr 5 Gastangler für einen Angeltag

    einladen, dieses bezieht sich auf einen Gastangler pro Tag

                                  

                                             Dieses bezieht sich auf Vertrauensbasis


4.  Ersatzruten, die z. B. für das Nachtangeln oder ähnliches vorbereitet werden, sind so in den Rutenhalter          zu stellen, dass das Vorfach die Wasseroberfläche sichtbar nicht berührt.


5.  3 Ruten pro Pachtmitglied, Fangmenge gesamt dürfen nur 5 Fische pro Woche entnommen werden.


6.  Altersgrenze für Arbeitseinsatz 65 Jahre, danach freiwillige Teilnahme, kein Strafgeld.


7.  Verstoß gegen die Regeln führt zur fristlosen Kündigung.


8.  Einsatz des Setzkeschers ist erlaub.


9.  Fische dürfen vor Ort ausgenommen werden.


10.  Die Pacht ist auf der Generalversammlung zu bezahlen oder spätestens bis zum 31.01. beim                            1.Vorsitzenden.


11.  Geangelt darf nur mit gültigen Angelschein.


12.  Ehemalige Mitglieder haben kein Angelrecht mehr an unseren Gewässer, auch nicht als Gastangler.



Die Satzung wurde von allen Vereinsmitglieder am 18.11.2023 einstimmig angenommen und beschlossen.


gez. Uwe Hillemeier ( 1. Vorsitzender)